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Der Fall Dornuf-Pitsch
Teil 2: Wie ein reaktionäres Duo versucht, die Leo Kofler-Gesellschaft
zu zerstören
Juristische Auseinandersetzungen
kleiner linker Gesellschaften mit Außenstehenden, zudem wenn auch noch
eigene Mitglieder auf der gleichsam anderen Seite stehen, sind immer unerfreulich
und weisen einen bitteren Beigeschmack auf. Sie binden Zeit, Nerven und Arbeitskraft
und etwas bleibt immer an diesen Gesellschaften kleben, sei es auf der Ebene
halböffentlicher Gerüchte, sei es finanziell. Nicht selten führen
sie deswegen zur Lähmung der eigenen Aktivitäten. Und doch sind sie
manchmal kaum zu verhindern und müssen durchstanden werden. So auch in
diesem Falle. Gegen den eigenen Willen ist die Leo Kofler-Gesellschaft e.V.
(LKG) in eine juristische Auseinandersetzung gezogen worden, und sie muss davon
ausgehen, dass diese noch länger andauern wird. Umso mehr gilt es für
eine dem öffentlichen Gemeinnutzen verpflichtete Gesellschaft wie der unseren,
die eigene Mitgliedschaft und das breitere, interessierte Umfeld zu informieren
– zumal es sich in diesem Falle um zwei Täter handelt, die sich auch
jenseits der Kofler-Gesellschaft bereits einen Namen gemacht haben. Was also
ist passiert?
Runde 1: Ursula
Kofler gegen den Karolinger-Verlag
Ende November 2007 hatten wir durch Zufall davon erfahren, dass kurz zuvor ein
neues Buch mit Texten und im Namen von Leo Kofler erschienen war. Verlegt wurde
es im Wiener Karolinger Verlag, einem bei der intellektuellen Ultra-Rechten
führenden Verlag. Und herausgegeben wurde es von einem namentlich nicht
näher gekennzeichneten Arbeitskreis unter der Leitung des „Wiener
Philosophen“ Reinhard Pitsch. Pitsch war für uns kein Unbekannter
mehr, nachdem er im Jahre 2000 für einen öffentlichkeitswirksamen
Skandal gesorgt hatte, als er auf der von uns an der Ruhr-Universität Bochum
organisierten Konferenz „Am Beispiel Leo Koflers. Marxismus und soziale
Bewegungen im 20.Jahrhundert“ einen mit antisemitischen Stereotypen durchsetzten
nationalistischen Vortrag gehalten und das versammelte Publikum massiv gegen
sich aufgebracht hatte.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Buchveröffentlichung im Karolinger-Verlag
schaltete Ursula Kofler einen Anwalt ein und ließ prüfen, auf welcher
urheberrechtlichen Grundlage die dort gesammelten Aufsätze ihres 1995 verstorbenen
Mannes veröffentlicht wurden. Nachdem der Verlag daraufhin einräumen
musste, dass er und der Herausgeber Pitsch weder über die Rechte für
einen Nachdruck verfügen noch sich um diese bemüht haben, ließ
Frau Kofler Ende Dezember 2007 jede weitere Verbreitung des Buches juristisch
stoppen und drohte dem Verlag weitere Konsequenzen für ein Zuwiderhandeln
an.
Mitte Januar informierten wir daraufhin die Mitgliedschaft der LKG und begannen
zur gleichen Zeit die inhaltliche Sichtung des Karolinger-Bandes. Pitsch hatte
nicht nur einfach Aufsätze und Artikel Koflers rechtswidrig neu herausgegeben,
er meinte, sie auch ausgiebig kommentieren zu müssen und wirft dabei mit
beleidigenden Verleumdungen und Denunziationen nicht nur, aber vor allem gegen
die Leo Kofler-Gesellschaft, ihre Mitglieder wie ihre Repräsentanten nur
so um sich. Leo Kofler wird in dem Buch als nationalistischer Anti-Linker, sogar
als „nationaler Sozialist“ dargestellt, den man vor seinen in der
Kofler-Gesellschaft versammelten Schülern und Freunden schützen müsse,
die seinen Nachlass und sein intellektuelles Erbe sogar fälschen und verdrehen
würden.
Wohl wissend, dass es sich bei dem Buch und dem Vorgehen von Pitsch um einen
so widerwärtigen wie hohlen Versuch handelt, sich selbst und seine anonymen
Mitarbeiter als vermeintliche intellektuelle Sachverwalter einer hehren intellektuellen
Tradition in der rechten Szene hoffähig zu machen, bereiteten wir eine
ausführliche öffentliche Auseinandersetzung mit dem Buch, seinen Herausgebern
und dem Verlag vor und warteten die Entwicklung der juristischen Auseinandersetzung
zwischen Frau Kofler und dem Verlag ab. Der österreichische Karolinger-Verlag
hatte zwar nach eigenem Bekunden das Buch vom Markt genommen (nicht auszuschließen
ist, dass es zuvor an diverse Antiquariate oder andere Bezieher „verramscht“
wurde und so weiter vertrieben wird), weigerte sich jedoch, eine in Deutschland
übliche Erklärung zu unterschreiben, die Frau Kofler vor einem Wiederholungsfall
schützt. Da die juristische Einforderung einer solchen (ihr rechtlich zweifelsfrei
zustehenden) Erklärung wahrscheinlich langwierig und finanziell aufreibend
geworden wäre, beließ es Frau Kofler einstweilen bei diesem leicht
unbefriedigenden Stand. Es blieb so nur die öffentliche Auseinandersetzung
mit Pitsch und seinen Kameraden. In meinem Ende Februar auf der homepage der
Leo Kofler-Gesellschaft und als Kurzfassung auch in der linken Tageszeitung
Junge Welt veröffentlichten Beitrag „Hände weg von Leo Kofler!“
stellte ich die Machenschaften des rechten Netzwerkes und die Arbeitsweise der
Herausgeber in der gebotenen Ausführlichkeit dar, zeigte auf, wie Leo Kofler
zum Zwecke seiner Vereinnahmung durch rechts nicht nur falsch interpretiert,
sondern sogar direkt gefälscht wurde.
Die erste Runde der Auseinandersetzung konnte also mit einem deutlichen Punktsieg
für Ursula Kofler und die Kofler-Gesellschaft abgeschlossen werden. Die
zweite begann knappe sechs Wochen später.
Runde 2: Stefan
Dornuf und Reinhard Pitsch gegen die LKG und Christoph Jünke
Als ich am 3.April ein Einschreiben von meinem Postamt abholte, das den viel
sagenden Poststempel eines Rechtsanwaltes trug, war ich nicht ganz unvorbereitet.
Bereits am 11.März hatte ich direkt aus Österreich erfahren, dass
meine öffentliche Auseinandersetzung seine Adressaten auch getroffen hatte.
Reinhard Pitsch hatte sich gegenüber dritten über meine Entlarvung
seiner (und anderer) Machenschaften reichlich erbost gezeigt und großspurig
verkündet, dass er auf dem Wege nach Deutschland sei, um gegen mich und
all jene zu klagen, die meinen Beitrag veröffentlicht haben.
Die Reise jedenfalls scheint ihre Tücken gehabt zu haben, denn es vergingen
danach noch ganze drei Wochen, bis die Post des mir bis dahin unbekannten Düsseldorfer
Anwaltes einging, der die Kofler-Gesellschaft und mich per einstweiliger Verfügung
zur Unterschrift unter eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
und zur Aufbringung der anwaltlichen Kosten zu zwingen versuchte. Der Anwalt
schrieb allerdings nicht im Auftrage von Pitsch, sondern von Stefan Dornuf,
einem langjährigen Mitglied der Kofler-Gesellschaft und noch länger
jährigen Freund von Reinhard Pitsch. Ich hatte Dornuf in meinem Artikel
mit guten Gründen als geheimen Mitherausgeber bzw. Mitarbeiter des rechtswidrig
herausgegebenen Karolinger-Bandes bezeichnet, was diesem nun offensichtlich
missfiel.
Doch wer war bzw. ist der von Stefan Dornuf erwählte Anwalt Björn
Clemens? Ein Blick auf die homepage des Fachanwaltes für Verwaltungsrecht
offenbarte mir nicht nur, dass er ein Spezialist in Sachen Ehrenschutz zu sein
meint, sondern dass er auch sonst ein nicht uninteressantes Exemplar seiner
beruflichen Gattung ist. Umgehende Erkundigungen bestätigten dann diesen
ersten Eindruck, denn was auf seiner homepage deutlich zu kurz kommt, sind seine
außergerichtlichen Fähigkeiten und Tätigkeiten.
Der 1967 geborene Clemens war nämlich von Beginn der 1990er Jahre an aktives
Mitglied der ultrarechten Republikaner (REP), davon lange Zeit als führender
Aktivist der REP-Jugend in Hessen. Er kandidierte mehrfach zu kommunalen und
Landesparlamenten, saß seit 1998 im Bundesvorstand der Partei, seit 2002
sogar als stellvertretender Vorsitzender, wo er sich einen Namen als Spitzenfunktionär
machte, der den innerhalb der Republikaner umstrittenen Parteivorsitzenden Rolf
Schlierer offen kritisierte und für eine Rückbesinnung auf den von
Clemens besonders verehrten Parteigründer Franz Schönhuber sowie für
eine stärkere Öffnung der REPs zu anderen Rechtsextremen (NPD und
DVU) plädierte („Wem es nur darauf ankommt, jedermanns Liebling zu
sein, wird als jedermanns Depp enden.“), bis er mit diesem Kurs scheiterte
und 2007 austrat. Björn Clemens ist ein mittlerweile in der gesamten extremen
Rechten gern gesehener Redner, Autor und Referent, der auch auf NPD- und DVU-Veranstaltungen
auftritt und gelegentlich militante Rechtsextremisten verteidigt. Mal tritt
er als Redner auf einer Kundgebung von 6.000 Kameraden auf, um der Opfer des
alliierten Bombardements Dresdens zu gedenken und „Es lebe Deutschland,
Amen!“ auszurufen – und mal, wie jüngst am 25.Mai (und zusammen
mit dem ehemaligem Nazi-Militär, Göring-Vertrauten und Holocaustleugner
Hajo Herrmann), auf einer von der extrem rechten Jungen Landmannschaft Ostdeutschland
organisierten Gedenkkundgebung zum 85.Todestages des von rechtsaußen zum
Helden und Märtyrer hochstilisierten Weimarer Freikorpskämpfer Albert
Leo Schlageter. Derselbe Schlageter war es auch, wir erinnern uns, dem Reinhard
Pitsch seinen Vortrag auf dem Bochumer Kofler-Kongress widmete, weil dieser
„für Deutschland gefallen“ sei, und der unter anderem damit
einen wissenschaftspolitischen Skandal ausgelöst hatte, der das damalige
Ansehen der Kofler-Gesellschaft massiv beschädigt hatte, weil sich Pitsch
dabei als Kofler-Schüler ausgegeben hatte. Und just um diese Rede ging
es nun erneut bei der von Pitschens Kameraden Stefan Dornuf gegen die LKG und
auch gegen mich persönlich im April in Gang gebrachten juristischen Auseinandersetzung,
bei der Dornuf besonderes Gewicht darauf legte, sich vom Gericht u.a. bestätigen
zu lassen, dass er sich niemals von dieser Rede seines langjährigen Freundes
distanziert habe.
Ich muss gestehen, dass ich trotz des Ärgernisses als solchem eine gewisse
Genugtuung nicht verhehlen konnte ob dieser pikanten menage à trois.
Es passiert doch recht selten, dass man so eindringlich bestätigt bekommt,
was man sich in mühsamen Recherchen eher schlussfolgernd erarbeitet hat.
Gab es einen schlagenderen Beweis für meine Thesen, dass sowohl Pitsch
wie Dornuf als vermeintliche Linke Komplizen eines rechts-reaktionären
Netzwerkes sind, und dass sie als intellektuelle Erbschleicher versuchen, den
marxistischen Einzelgänger Leo Kofler auf rechtsaußen zu drehen?
Mit der Wahl des gemeinsamen Rechtsvertreters aus dem einschlägig bekannten
Milieu (kurze Zeit nach dem anwaltlichen Brief im Auftrage Dornufs bekamen wir
einen vergleichbaren Brief von Clemens im Auftrage von Pitsch) verdeutlichten
beide, dass sie ihre wahren Motive und Kameraden nicht länger zu verschweigen
gedenken.
Wie auch immer: Mit Briefdatum vom 1.April bekamen nun – wie gesagt –
sowohl die LKG als auch ich als Autor des betreffenden Artikels einen gleich
lautenden, aber separaten Einschreiben-Brief von Dr. Björn Clemens, der
die rechtlichen Interessen von Stefan Dornuf (Hagen) vertrete und uns dazu auffordert,
eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, mit der
wir uns in Zukunft verpflichten würden, „die wörtliche oder
sinngemäße Behauptung in schriftlicher, mündlicher oder sonstiger
Form zu unterlassen,
- Herr Dornuf habe sich selbst zum Privatsekretär Leo Koflers stilisiert
- Herr Dornuf hätte beim Bochumer Kofler-Kongress im Jahre 2000 eine geschichtsphilosophische
Rechtfertigung des Stalinismus gegeben
- Herr Dornuf habe sich bei der gleichen Gelegenheit von Herrn Dr. Reinhard
Pitsch, (…) 1020 Wien distanziert
- Herr Dornuf habe den Band Leo Kofler Nation Klasse Kultur aus dem Karolinger
Verlag Wien, 2007 federführend erstellt und habe Leo Kofler darin zu einem
National-Sozialisten umgedeutet
- Herr Dornuf sei in der Hegel-Gesellschaft mit Ausfällen auffällig
geworden
- vorgenannte Behauptungen zu widerrufen und aus der Internetseite www.leo-kofler.de
zu entfernen
- für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragstrafe von 10.000,- Euro
an Herrn Dornuf zu zahlen
- die Kosten für das Tätigwerden in dieser Angelegenheit des Herrn
Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens auf Basis eines Streitwertes von 15.000,-
Euro zu tragen.“
„Alle diese Behauptungen“, so das anwaltliche Begleitschreiben,
„sind unzutreffend, insbesondere hat Herr Dornuf nicht in der von ihnen
genannten Funktion an dem soeben bezeichneten Buch mitgewirkt, so dass er damit
Leo Kofler auch nicht als National-Sozialisten bezeichnet haben kann. Abgesehen
davon, findet sich die Bezeichnung in dem Buch nicht. Die vorerwähnten
Behauptungen sind dazu geeignet, das Ansehen meines Mandanten zu schädigen,
so dass Sie zu deren Unterlassung, sowie zum Widerruf verpflichtet sind. Das
heißt auch, dass sie aus dem Internet zu entfernen sind.“ Zur Erfüllung
dieser Forderung gab uns Clemens Frist bis zum 7.4., das hieß, noch ganze
vier Tage und forderte uns zur Begleichung der Anwaltskosten von 737,52 Euro
auf.
Der daraufhin von der Gesellschaft und mir mit der Wahrnehmung unserer rechtlichen
Interessen beauftragte Anwalt schrieb mit Datum vom 7.4.08, dass wir die geforderte
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht abgeben werden: „Ihrem
Mandanten steht aus keinem rechtlichen Grund ein Anspruch zur Seite, die Behauptung
der von Ihnen aufgegriffenen fünf Äußerungen zu unterlassen.
Hierbei ist bereits grundlegend anzumerken, dass das Vorhalten des Artikels
auf dem Internetauftritt der Leo Kofler Gesellschaft e.V. den Tatbestand des
Behauptens nicht erfüllt. Bereits insoweit ist die Abmahnung gegen die
Leo Kofler Gesellschaft e.V. unbegründet. Die von Ihnen angegriffenen fünf
Äußerungen stellen insgesamt zulässige Meinungsäußerungen
dar, die von dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung aus Art.
5 Abs. 1 GG gedeckt sind.“ Ausführlich ging er dabei auf die von
Dornuf/Clemens inkriminierten Stellen ein und widerlegte die rechtliche Interpretation
der Kläger.
Die wiederum strichen zwar einen der Vorwürfe (die von mir behauptete fälschliche
Selbststilisierung Dornufs zum ehemaligen Privatsekretär Koflers war durch
Dornufs von mir schon im „Hände weg“-Beitrag angegebenen Konkret-Artikel
von 1994 zu eindeutig), nahmen aber nichts desto trotz die anderen Punkte –
also erstens die Dornufsche Distanzierung von Pitsch auf dem Kofler-Kongress
von 2000; zweitens seine dort vorgetragene Rechtfertigung des historischen Stalinismus;
drittens die von mir damals behaupteten Ausfälle in der Hegel-Gesellschaft;
viertens seine Federführende Mitarbeit am Karolinger/Pitsch-Buch –
zur Grundlage, um beim Landgericht Bochum mit Datum des 14.4.08 einen Antrag
auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zu stellen (dort eingegangen am
18.4.), mit der ich verpflichtet werden sollte, die genannten Behauptungen zu
unterlassen. „Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird beantragt,
dem Antragsgegner ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- ersatzweise Ordnungshaft
oder Ordnungshaft anzudrohen.“
Als sachliche Begründung fügten sie den einzelnen Punkten Erläuterungen
an (mit Ausnahme des Punktes der geistreich-geschichtsphilosophischen Rechtfertigung
des historischen Stalinismus). Zur von mir behaupteten Distanzierung Dornufs
von Pitsch auf dem Kofler-Kongress im Jahre 2000 wird erwidert (und mit eidesstattlicher
Erklärung von Dornuf unterstrichen), dass es „(e)ine solche Distanzierung
(…) in Wahrheit nicht gegeben (hat) (…) Das Gegenteil ist der Fall.
Der Antragsteller und Pitsch arbeiten wissenschaftlich eng zusammen.“
Gegen meine ursprüngliche Behauptung, dass Dornuf bereits in der Hegel-Gesellschaft
durch Ausfälle auffällig geworden war, wird geltend gemacht: a) bezüglich
der von mir (im anwaltlichen Brief) angegebenen Dornuf-Artikel in den Hegel-Jahrbüchern,
dass in diesen weder ich noch die Kofler-Gesellschaft vorkämen; b), dass
die von mir geltend gemachte Tatsache, dass Dornuf Ende der 1990er Jahre innerhalb
der Hegel-Gesellschaft aufgefallen sei, weil er sich seiner Stimme enthalten
hatte, als die Hegel-Gesellschaft ihr Mitglied Reinhold Oberlercher wegen eines
antisemitischen TV-Interviews ausgeschlossen hatte, lediglich „in der
Ausübung eines Satzungsrechtes bestand“, so Clemens. Gegen meine
Formulierung von der federführenden Mitarbeit Dornufs am Karolinger-Band
schließlich wird geltend gemacht, dass Dornuf „auch nicht an der
Erstellung des Koflerbuches aus dem Karolinger-Verlag beteiligt (war) (…)
Wie dem Vorwort zu entnehmen ist, hat sich der wahre ‚Federführer’,
Dr. Reinhard Pitsch lediglich einiger weniger bestehender Aufzeichnungen des
As [Antragssteller; CJ] bedient.“
Mit Datum vom 22.4.08 schließlich, fast zwei Monate nach der Veröffentlichung
meines Artikels und fast sechs Wochen nachdem er von Wien aufgebrochen war,
um gegen mich und sämtliche Publikationsorgane meines Artikels zu klagen,
wurde auch Reinhard Pitsch aktiv und ließ mir durch seinen Anwalt Björn
Clemens mitteilen, dass auch er gedenke, mittels einstweiliger Verfügung
gegen mich und die Kofler-Gesellschaft zu klagen, wenn wir keine kostenpflichtige
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bezüglich mehrerer Aussagen
unterschreiben würden, die angeblich geeignet seien, sein Ansehen zu schädigen.
Aus dieser Drohung wurde aber nichts, denn scheinbar, möchte man glauben,
waren die von unserem Anwalt daraufhin beigebrachten Argumente und Belege sowie
die Tatsache, dass von der für einstweilige Verfügungen notwendigen
Dringlichkeit nicht mehr gesprochen werden könne, nachdem bereits zwei
Monate verstrichen waren, stichhaltig.
Wirklich entscheidend dafür, dass es Pitsch vorerst bei der anwaltlichen
Drohung beließ, dürfte jedoch gewesen sein, dass sich sein Schreiben
mit dem ersten Landgerichtsurteil überschnitt. Denn am 21.4. erging der
Beschluss der 6.Zivilkammer des Landgerichts Bochum, der den von Dornuf gegen
die LKG gerichteten Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung negativ
beschied: „Es kann nämlich nach dem Vortrag des Antragstellers sowie
sämtlichen zu Akte gereichten Unterlagen nicht festgestellt werden, dass
hier ein Verfügungsanspruch als Grundvoraussetzung für eine einstweilige
Verfügung gegeben ist. Zudem ist auch ein Verfügungsgrund als weitere
Voraussetzung zweifelhaft.“ Die Unterlassungsansprüche, so das Gericht,
kämen nicht in Betracht, denn: „Bei den von dem Antragsteller beanstandeten
Aussagen handelt es sich allenfalls bei einer um eine Tatsachenbehauptung, die
aber bei sachgerechter Auslegung Ehrschutzansprüche aber nicht auslösen
kann, im übrigen um Meinungsäußerungen (Werturteile), die dem
Antragsgegner nicht verboten werden können.“
Die 8.Zivilkammer des Bochumer Landgerichts, die mit dem zweiten Verfahren,
der Sache Dornuf gegen Jünke befasst war, lud daraufhin für den 29.Mai
2008 zur mündlichen Anhörung, machte jedoch gleich zu Beginn der Verhandlung
(und im Beisein übrigens des als Gast des Klägers Dornuf höchstpersönlich
aus Wien angereisten Reinhard Pitsch) deutlich, dass sie geneigt sei, voll und
ganz dem Beschluss der 6.Zivilkammer zu folgen, wenn da nicht ein bis zwei Äußerungen
meinerseits seien, die sie für problematisch und grenzwertig hielten. Doch
einzig meine Formulierung von Dornufs Ausfälligkeiten innerhalb der Hegel-Gesellschaft,
die an sich recht wenig mit dem gesamten Sachverhalt zu tun hatte, blieb auch
am Ende der mündlichen Anhörung noch umstritten. Einen entsprechenden
Vergleich jedoch lehnten mein Rechtsanwalt und ich ab, da dies einem Schuldeingeständnis
meinerseits (mindestens in dem einen Punkt) gleichgekommen wäre und ich
damit, wie ich vor Gericht deutlich machte, mit weiteren juristischen und finanziellen
Konsequenzen von Seiten der Kläger zu rechnen hätte. Dem allerdings
wollte das Gericht nicht folgen und verurteilte mich per Urteil der 8.Zivilkammer
vom 29.Mai, es „zu unterlassen, in Zukunft wörtlich oder sinngemäß
zu behaupten, der Verfügungskläger sei innerhalb der Hegelgesellschaft
durch Ausfälligkeiten auffällig geworden (…) die vorgenannte
Behauptung (…) auf der Internetseite www.leo-kofler.de zu entfernen. Im
Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.“
Vor der dritten
Runde?
Damit endeten Ende Mai die ersten vier gegen die LKG wie gegen mich angestrengten
juristischen Verfahren deutlich zugunsten der Kofler-Gesellschaft und meiner
Wenigkeit – die beiden von Dornuf angestrengten per Gerichtsbeschluss
und -urteil; die beiden von Pitsch angedrohten, weil sie offensichtlich nicht
weiterverfolgt wurden. In den wesentlichen zur Verhandlung stehenden Fragen
konnte ich auch juristisch glaubhaft machen, dass meine Ausführungen im
Artikel vom Februar entweder sauber recherchiert oder Teil der grundgesetzlich
geschützten Meinungsfreiheit sind – und dass Stefan Dornuf seinem
Kameraden Reinhard Pitsch bei der Herausgabe des umstrittenen Buches auf besondere
Weise geholfen hat und damit Teil jenes Netzwerkes ist, das ich in meinem Artikel
kritisch aufgedeckt hatte.
Deutlich geworden ist aber auch, dass es Dornuf und Pitsch bei der Auseinandersetzung
weniger um die Wahrheitsfindung und ihre angeblich beschädigten Persönlichkeitsrechte
ging und geht. Wie bereits in meinem „Hände weg“-Beitrag formuliert,
ging und geht es den beiden vor allem darum, mit Leo Kofler einen neben Wolfgang
Harich und Georg Lukács weiteren Denker zum Zwecke eigener Reputierlichkeit
zu vereinnahmen. Dass dieser Versuch, auf Kosten Koflers intellektuelles Kapital
anzuhäufen und mit diesem in einem reaktionären Milieu Anerkennung
zu erheischen, fast zwangsläufig nicht nur dazu führen muss, all jene
verleumderisch abzuwerten, die diesem Versuch kritisch bis ablehnend gegenüberstehen,
d.h. allen anderen Kofler-Kennern und -Interpreten, das hat seine immanente
Logik und muss eben, wenn nichts anderes mehr geht, auch mit unsachlichen und
rechtswidrigen Methoden ausgefochten werden – gerade weil das Ansinnen
dem Koflerschen Geist Gewalt antut und es den beiden um nichts weniger geht
als um ihr kostbares intellektuelles Kapital. Das bereits langjährige ehrverletzende
Stänkern eines Stefan Dornuf erklärt sich hieraus ebenso zwingend
wie sein jüngster Versuch, mittels einer in den meisten Punkten an den
Haaren herbeigezogenen mehrfachen juristischen Klage jenen einen Maulkorb anlegen
zu wollen, die diesem Treiben aufklärend entgegentreten. Deswegen ging
und geht es Dornuf und Pitsch vor allem darum, die LKG und mich juristisch und
finanziell auf eine Weise unter Druck zu setzen, dass wir vor jeder weiteren
öffentlichen Auseinandersetzung mit diesen Machenschaften zurückschrecken.
Dies zeigte sich nicht zuletzt in der mündlichen Verhandlung vom 29.Mai,
als Dornuf und Clemens (unter Beisein auch von Pitsch) bereit waren, einen Vergleich
zu schließen, der mir einzig die an sich nebensächliche Äußerung
zur Hegel-Gesellschaft angelastet, mir in allen anderen zur Verhandlung stehenden
Punkten – den wesentlichen also – aber Recht gegeben hätte.
Ein solches Einknicken des Klägers – Dornuf und sein Anwalt gaben
damit indirekt zu, dass alle anderen Punkte von mir mit Recht angeführt
wurden – macht nur Sinn, wenn es Dornuf (und Pitsch) von Anfang an nur
darauf angekommen ist, eine möglichst umfassende Sammlung möglicher
Klagepunkte anzulegen, auf dass wenigstens ein oder zwei davon als Grundlage
einer zumindest partiell erfolgreichen Klage dienen können.
Jedenfalls wird diese Interpretation durch das gestützt, was sich im unmittelbaren
Anschluss zuerst der mündlichen Anhörung, dann der Urteilssprechung
selbst, abspielen sollte. Noch im Beisein der Anwälte und Richter hatte
es der als potenzieller Zeuge Dornufs anwesende Gast Reinhard Pitsch offensichtlich
nötig, zu mir zu kommen, um mich in schnippischem Testosteron-Ton anzufahren,
dass ich mich nicht zu früh freuen solle, dass dies nur der Anfang sei
und dass er mich nun ebenfalls vor Gericht zu ziehen gedenke – vor ein
ihm wohl gesonneneres natürlich und mit einem offensichtlich besseren Anwalt,
wie er hinzufügte…
Konsequent versandte Pitsch daraufhin, am Abend des folgenden Tages, eine Email
an seinen anonymen Mail-Verteiler (das nachweislich u.a. auch an die Mailadresse
der LKG sowie an die Chefredaktion der Jungen Welt ging), in dem er wahrheitswidrig
behauptet, dass ich „kostenpflichtig zum Widerruf einer falschen Behauptung
über Stefan Dornuf verurteilt“ worden sei und dass die Veröffentlichung
in der Jungen Welt „am Chefredakteur und am stellvertretenden Chef vorbei
ins Blatt geschmuggelt wurde“. Er bezeichnet mich darin als „Fälscher,
Verleumder und Lügner“ und kündigt „weitere Konsequenzen“
(„Demnächst wird meine Klage gegen Jünke eingebracht. Der Fälscher,
Verleumder und Lügner Jünke wird weiter verurteilt werden.“)
sowie eine umfassende Dokumentation zum Fall an.
Reinhard Pitsch hat damit nicht nur seine kriminelle Energie verdeutlicht, sondern
auch angekündigt, dass er auch weiterhin versuchen werde, das Ansehen Leo
Koflers, seiner Witwe Ursula Kofler und der in der Kofler-Gesellschaft versammelten
Freunde und Schülerschaft Koflers zu beschädigen und mittels Verleumdungs-
und Gerichtskampagnen unter Druck zu setzen.
Damit ist jedoch auch die bisher von uns gepflegte rein diskursive Defensive
vorbei. Ob sie will oder nicht, wird die Kofler-Gesellschaft zukünftig
das Treiben dieser Gesellen genauer beobachten und entschieden offensiver bekämpfen
müssen als zuvor. Den ersten Schritt habe ich mit Briefdatum vom 11.Juni
2008 getan, indem ich Reinhard Pitsch als Reaktion auf dessen Email vom 30.Mai
über meinen Anwalt eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
habe zukommen lassen, die ihn notfalls gerichtlich zwingen soll, wahrheitswidrige
Behauptungen und Äußerungen zu unterlassen, die meine Persönlichkeitsrechte
erheblich beeinträchtigen. Offensichtlich versteht Pitsch nur die Sprache
bürgerlicher Gerichte – und ob er wenigstens die akzeptiert, wird
sich noch zeigen müssen. Der zweite Schritt erfolgte am 22.Juni auf einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung der Leo Kofler-Gesellschaft, auf
der Stefan Dornuf wegen Verstoßes gegen die Satzung unserer Gesellschaft
mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen wurde. Der dritte Schritt schließlich
ist die mit diesem Mitteilungsheft vorliegende umfassende Dokumentation des
Falles, auf dass sich auch Außenstehende ein klares Bild von einer Auseinandersetzung
machen können, die wir nicht angezettelt haben. Ob es weiterer Schritte
bedarf, wird sich noch zeigen müssen.
Christoph Jünke
Vorsitzender der Leo Kofler-Gesellschaft e.V., Ende Juni 2008
Nachbemerkung: Der Streit
geht weiter
Seitdem der vorstehende Text Ende Juni geschrieben und in den Druck der
LKG-Mitteilungen (Heft 8, August 2008) gegeben wurde, hat sich die Auseinandersetzung
fortgesetzt. Sowohl Stefan Dornuf als auch Christoph Jünke haben
gegen das Landgericht-Urteil vom 29.Mai Berufung eingelegt. Der Termin
der Anhörung beim Oberlandesgericht Hamm steht zurzeit noch nicht
fest. Der Termin für die mündliche Anhörung des einstweiligen
Verfügungsverfahrens in Sachen Jünke gegen Pitsch ist auf Ende
August festgesetzt worden. Wir werden auch weiterhin über den Fortgang
berichten.
Anfang August 2008
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